I. Allgemeine Bestimmungen

1. Die vorliegenden allgemeinen Wettbewerbsregeln der OutdoorKWAK s.r.o. regeln die grundlegenden Wettbewerbsregeln der von der OutdoorKWAK s.r.o. mit Sitz in Kunratice u Cvikova 349, 471 55 Kunratice u Cvikova, Tschechische Republik, ID-Nr.: 09784781, eingetragen im Handelsregister beim Kreisgericht in Ústí nad Labem, Abteilung C, Einlage 46397 (im Folgenden "Veranstalter" genannt) veranstalteten Wettbewerbe.

2. Ist in den Durchführungsbestimmungen des Gewinnspiels ein anderer Mitveranstalter genannt, so stellt dieser in der Regel in seinem Namen und auf seine Kosten die Preise für das Gewinnspiel zur Verfügung und sorgt für deren Zustellung und eventuelle Reklamationen.

3. Die Wettbewerbe finden in der Regel in der Tschechischen Republik statt.

4. Jede natürliche Person, die die Regeln des Gewinnspiels akzeptiert und die in den ausführlichen Regeln des Gewinnspiels festgelegten Bedingungen erfüllt, wird zum Teilnehmer (contestant). Die Annahme dieser Regeln ist gegeben, wenn eine Person eine Antwort auf eine Gewinnspielfrage abschickt, einen Beitrag zum Gewinnspiel einreicht oder auf andere Weise ihren Willen zur Teilnahme am Gewinnspiel deutlich zum Ausdruck bringt.

5. Die Kontaktdaten für die Teilnahme an dem Gewinnspiel sind in den Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels festgelegt. Insbesondere ist die Adresse für die Ausübung der Datenschutzrechte gdpr@outdoorkwak.cz.

6. Sofern in den ausführlichen Gewinnspielregeln nicht anders angegeben, können am Gewinnspiel natürliche Personen mit Zustelladresse in der Tschechischen Republik teilnehmen, die älter als 15 Jahre sind und über die erforderliche Geschäftsfähigkeit verfügen; bei Gewinnspielen, bei denen alkoholische Getränke als Preis ausgelobt sind, beträgt das Mindestalter 18 Jahre. Mitarbeiter des Veranstalters und Mitveranstalters sowie ihnen nahestehende Personen sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen.

7. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Anfragen der Teilnehmer aufzubewahren und ist nicht verpflichtet, Anfragen zu beantworten.

8. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu verkürzen, auszusetzen oder abzubrechen oder die Regeln zu ändern. Dies wird den Teilnehmern durch Veröffentlichung der entsprechenden Informationen auf der Website des Wettbewerbs mitgeteilt.

9. Der Wettbewerbsveranstalter behält sich das Recht vor, in strittigen Fällen nach eigenem Ermessen endgültige Entscheidungen zu treffen.

10. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel verpflichten sich alle Teilnehmer, sich an die Regeln des Gewinnspiels zu halten.

II. Wettbewerbsmechanismus

1. Der Mechanismus des Gewinnspiels ist in den detaillierten Regeln des jeweiligen Gewinnspiels oder auf der Informationsseite des Gewinnspiels oder in den Medien, auf die sich das Gewinnspiel bezieht, dargelegt.

2. Das Gewinnspiel richtet sich an normale Teilnehmer, daher ist der Einsatz von automatisierten Systemen zur Teilnahme am Gewinnspiel oder zur Stimmabgabe (sog. Robots) verboten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Verdacht auf die Verwendung eines automatisierten Systems solche Beiträge in dem vom Veranstalter festgelegten Umfang auszuschließen oder nicht zu berücksichtigen.

3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Beiträge auszuschließen, bei denen der Verdacht auf Vervielfältigung oder sonstige Manipulation besteht.

4. Sofern für ein bestimmtes Gewinnspiel nicht anders angegeben, werden die Gewinner durch eine vom Veranstalter durchgeführte Verlosung ermittelt.

5. Bei Wettbewerben, die ein kreatives Element beinhalten, werden die Gewinner vom Komitee nach dem originellsten eingereichten kreativen Element ausgewählt.

6. Bei Wettbewerben, die Geschicklichkeitsaufgaben beinhalten, werden die Gewinner danach ausgewählt, wer die Aufgabe am besten löst. Wenn mehr als ein Teilnehmer eine Geschicklichkeitsaufgabe gleich gut löst, wird der endgültige Gewinner unter diesen Personen ausgelost, sofern für einen bestimmten Wettbewerb nichts anderes angegeben ist.

7. Bei Wettbewerben, bei denen der Gewinner durch eine Leser-/Zuschauerabstimmung ermittelt wird, erhält die Person mit der höchsten Stimmenzahl den Preis. Bei Stimmengleichheit für die höchste Stimmenzahl wird der Gewinner durch ein Losverfahren ermittelt. Bei solchen Wettbewerben behält sich der Veranstalter das Recht vor, den zuvor angekündigten Abstimmungszeitraum ohne weitere Ankündigung zu verkürzen oder zu ändern und nach eigenem Ermessen Stimmen zu eliminieren, bei denen der Verdacht besteht, dass sie doppelt abgegeben oder anderweitig verfälscht wurden.

III. Preise und Übergabe der Preise

1. Die Preise des Gewinnspiels sind in den detaillierten Gewinnspielregeln, auf der Informationsseite des Gewinnspiels oder in der Gewinnspielankündigung aufgeführt.

2. Der Gewinner wird innerhalb von 10 Werktagen nach Bekanntgabe des Gewinnspiels per E-Mail oder auf andere geeignete Weise über den Gewinn benachrichtigt. Die Preise werden den Gewinnern vom Veranstalter oder Mitveranstalter durch Zustellung an die übliche Lieferadresse in der Tschechischen Republik ausgehändigt, die die Gewinner zu diesem Zweck angeben. Gibt der Gewinner diese Adresse nicht an, ist er verpflichtet, den Preis innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum, an dem ihm ein solcher Ort mitgeteilt wurde, auf eigene Kosten an einem vom Veranstalter bestimmten Ort abzuholen, andernfalls verfällt der Preis.

3. Die Preise sind brutto angegeben. Die Gewinner sind verpflichtet, allen Verpflichtungen, insbesondere den steuerlichen Verpflichtungen, die sich aus dem Gewinn des Preises ergeben, ordnungsgemäß und rechtzeitig nachzukommen. Die Gewinner erkennen an, dass der Veranstalter/Mitorganisator berechtigt ist, die entsprechende Quellensteuer von der Gewinnauszahlung einzubehalten, es sei denn, der Veranstalter/Mitorganisator erklärt sich ausdrücklich bereit, diese Steuer für den Gewinner zu übernehmen.

4. Der Tausch von Sachpreisen gegen Preisgelder ist nicht möglich.

5. Die Gewinner sind nicht verpflichtet, den Preis anzunehmen; in diesem Fall verfällt der Preis. Der Preis verfällt auch, wenn der Gewinner die Bedingungen für den Preis nicht erfüllt.

6. Stellt ein Mitveranstalter Preise zur Verfügung, so geschieht dies auf seine eigene Verantwortung und sein eigenes Risiko. Jegliche Ansprüche im Zusammenhang mit den Preisen müssen direkt beim Mitveranstalter geltend gemacht werden.

IV. Persönlichkeitsrechte und Datenschutz

1. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt jeder Teilnehmer an, dass der Veranstalter des Gewinnspiels berechtigt ist, seinen Vor- und Zunamen und ggf. sein Bildnis als potentiellen Gewinner (z.B. bei der Preisübergabe) in seinen Medien im Zusammenhang mit der Information über das Gewinnspiel und der Bewerbung von Gewinnspielen des Veranstalters zu verwenden.

2. Bei Gewinnspielen, die auf dem Prinzip der Veröffentlichung von Teilnehmerbeiträgen beruhen, werden die Beiträge aller Teilnehmer einschließlich ihres Vor- und Nachnamens und ggf. weiterer notwendiger Daten veröffentlicht.

3. Mit der Einreichung eines Wettbewerbsbeitrags bestätigt der Teilnehmer, dass:

- dass er/sie der/die Autor/in ist und dass es sich um ein Originalwerk handelt,

- er/sie berechtigt ist, die in dem Beitrag abgebildeten oder anderweitig erwähnten Personen in den Beitrag aufzunehmen, d.h. insbesondere, dass diese Personen, sofern ihre Zustimmung erforderlich ist, ihrer Aufnahme in den Beitrag zugestimmt haben,

- der Veranstalter durch die Veröffentlichung des Beitrages in dem in den Wettbewerbsregeln vorgesehenen Umfang weder Verpflichtungen gegenüber Dritten eingeht noch Urheberrechte oder sonstige Rechte oder berechtigte Interessen Dritter (insbesondere das Recht auf Schutz der Persönlichkeit oder des Ansehens Dritter) ungerechtfertigt beeinträchtigt werden,

- die Veröffentlichung des Beitrags in dem in den Wettbewerbsregeln vorgesehenen Umfang nicht gegen allgemein verbindliche Rechtsvorschriften und die guten Sitten verstößt,

- etwaige finanzielle Ansprüche Dritter aus der Verwendung des Beitrages (z.B. Vergütungsansprüche für die Aufnahme und Nutzung von Bildnissen von Personen) zum Zeitpunkt der Einreichung des Beitrages erfüllt sind.

4. Mit der Einsendung eines Beitrags zum Gewinnspiel räumt der Teilnehmer dem Veranstalter eine unentgeltliche, nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung des Beitrags in allen Nutzungsarten ein, ohne Einschränkung und mit dem Recht zur Vergabe von Unterlizenzen. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine angemessene zusätzliche Vergütung. Die Lizenz wird für ein weltweites Gebiet, für die Dauer der Urheberrechtsinhaberschaft und ohne quantitative Begrenzung erteilt. Im Rahmen der Nutzung des Beitrages ist der Veranstalter berechtigt, diesen ganz oder teilweise nicht nur in seiner ursprünglichen Form (d.h. wie vom Teilnehmer eingereicht) zu nutzen, sondern auch in Form eines urheberrechtlichen oder nicht-urheberrechtlichen Werkes, das durch Modifizierung und sonstige Veränderung des Beitrages geschaffen wird, ihn mit anderen urheberrechtlichen Werken sowie mit Texten, Bildern, Fotografien oder Tönen nicht-urheberrechtlicher Art zu kombinieren und ihn in eine Sammlung von urheberrechtlichen und nicht-urheberrechtlichen Werken aufzunehmen; zu diesem Zweck ist der Veranstalter berechtigt, das Werk (den Beitrag) zu modifizieren und sonst zu verändern.

5. Die Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Wettbewerb sind hier zu finden.

V. Ausschluss des Teilnehmers vom Gewinnspiel

1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Veranstalters nach Maßgabe dieser Regeln Folge zu leisten. Dies gilt auch für die Weisungen des Veranstalters hinsichtlich der persönlichen Teilnahme des Gewinners an der Preisverleihung. Andernfalls ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen. Der Veranstalter ist außerdem berechtigt, jeden Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen, der gegen den Inhalt oder die Bedeutung dieser Regeln verstößt, die in diesen Regeln festgelegten Pflichten nicht erfüllt, die Teilnahmebedingungen nicht einhält oder gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstößt.

2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, dem Veranstalter die zu seiner Identifizierung erforderlichen Angaben (insbesondere Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail) mitzuteilen und etwaige Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Macht der Teilnehmer die Angaben nach dem vorstehenden Satz nicht, macht er falsche Angaben, kann der Teilnehmer nicht kontaktiert oder anhand der im Land verfügbaren Informationen identifiziert werden, ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen. Die vorstehenden Sätze gelten entsprechend für die Angaben, die für die Bereitstellung des Gewinns erforderlich sind, einschließlich der Kontonummer, wenn der Gewinn per Überweisung ausgezahlt werden soll.

3. Durch den Ausschluss vom Gewinnspiel verliert der Teilnehmer die Rechte aus der Teilnahme am Gewinnspiel und einen etwaigen Gewinn, der verfällt. Wenn der Veranstalter einen Gewinner vom Gewinnspiel ausschließt, ist er nicht verpflichtet, das Gewinnspiel zu wiederholen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, den Teilnehmer über seinen Ausschluss vom Gewinnspiel zu informieren; er wird dies jedoch auf Wunsch des Teilnehmers tun.

4. Stellt der Veranstalter fest, dass eine Person, die die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt oder von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen ist, an dem Gewinnspiel teilnimmt, gelten die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes sinngemäß.

VI. Durchführungsbestimmungen des Auswahlverfahrens

Die Bestimmungen der detaillierten Regeln des jeweiligen Auswahlverfahrens haben Vorrang vor den vorliegenden allgemeinen Regeln.

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